Hausordnung

  1. Annahme der Gäster findet ab 16:00 statt, das Verlassen der Ferienhausanlage bis 10:00 Uhr.
  2. In der Ferienhausanlage gilt die Nachtruhe von 22.00 bis 6.00 Uhr und Hausordnung.
  3. Alle während der Benutzung des Hauses entstanden Mängel sind unverzüglich zu melden.
  4. Die Bedingung für eine Reservierung ist eine Anzahlungsleistung von 30% des Gesamtbetrages für den ganzen Aufenthalt, innerhalb von 3 Tagen nach der Reservierung. Der Restbetrag ist vor Ort bei der Ankunft zu bezahlen. Im Falle einer Stornierung wird die Anzahlung nicht zurückerstattet.
  5. Der Preis für den Aufenthalt in Ferienhaus beinhaltet nicht die Kurtaxe, die in der Saison 2023 den Betrag 5,00 zł pro Person / Tag ausmacht. Diese Gebühr wird an dem Ankunftstag erhoben, dann an die Gemeinde von Ustka übergeben.
  6. Im Falle einer verspäteten Ankunft oder vorzeitigen Abreise ertatten wir die Beträge für entgangene Űbernachtungen nicht.
  7. Wir übernehmen keine Haftung für die in den Ferienhäusern gelassenen Wertsachen oder Geldmitteln, deswegen achten Sie bitte auf das sorgfältige Abschließen der Türen und Fenster, wenn Sie das Ferienhaus verlassen.
  8. Personen, die keine Kunden der Ferienhausanlagen-Pólnoc sind, dürfen nur bis 23:00 Uhr in der Ferienanlage bleiben.
  9. Parken von Autos nur auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen. Das Parken ist kostenlos. Pro Haus ist ein Parkplatz vorhanden. Der Besitzer eines weiteren Autos muss davon den Verwalter der Ferienanlage Północ informieren.
  10. Der Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren in der Ferienhausanlage Północ ist nur unter Aufsicht eines Erwachsenen erlaubt.
  11. Die Kinder können auf dem Spielplatz unter Aufsicht von Erwachsenen bleiben.
  12. Die Ferienhausanlage Północ haftet nicht für die Unannehmlichkeiten, die aus den von ihm nicht vertretbaren Gründen entstanden sind, z. B. ein Strom- oder Wasserausfall etc.
  13. Es ist verboten, in den Ferienhäusern eigene Elektrogeräte, Gasflaschen zu verwenden, den Grill außerhalb des Ortes anzuheizen, die Verwendung von Pyrotechnik, Laternen, Feuerwerkskörper, etc. Wenn Sie die obigen Verbote nicht einhalten, kann eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 350 PLN berechnet werden.
  14. In den Ferienhäusern gilt absoluter Rauchverbot, in dem Fall, wenn die Verletzung des Rauchverbots in dem Ferienhaus festgestellt wird, wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 200 PLN berechnet.
  15. Die Haustiere werden in der Ferienhausanlage leider nicht akzeptiert.
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